Anfallende Kosten

Förderung der Kindertagespflege durch den Landkreis Emsland

Zum Flyer "Tagespflege im Emsland"

 

Wird die Förderung der Betreuungskosten gewährt, zahlen die Eltern für die Kindertagespflege einen Kostenbeitrag entsprechend dem Beitragssystem der Kindertagesstätten, das nach der Höhe der Einkommen gestaffelt ist.

(siehe Tabelle unten)

 

Dies gilt für die Kernzeiten von montags bis freitags, 07.00 - 17.00Uhr.


Abhängig von der Anzahl der anerkannten Betreuungsstunden ergibt sich hierdurch ein individueller Kostenbeitrag.

 

Können Eltern diesen Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen nicht aufbringen, kann Ihnen der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

 

 

 

 

 

Familieneinkommen

(jährlich, brutto)

monatliche

Betreuungsstunden

 

I

bis 25.565 €

 

II

bis 38.347 €

 

III

bis 51.129 €

 

IV

    über  51.129 €

 

40 bis unter 90 Stunden

 

 

1,10 €

 

1,32 €

 

1,68 €

 

2,21 €

 

90 bis unter 110 Stunden

 

 

0,99 €

 

 

1,19 €

 

1,52 €

 

1,98 €

 

110 bis unter 130 Stunden

 

 

0,86 €

 

1,05 €

 

 

1,34 €

 

1,76 €

 

ab 130 Stunden

 

 

0,84 €

 

1,02 €

 

1,26 €

 

1,68 €

 

 

Der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege wird von den Eltern mit dem Landkreis Emsland direkt abgerechnet! Der Landkreis zahlt das Tagespflegegeld an die Tagesmutter.

 

 

Um eine Förderung durch den Landkreis Emsland zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

 

Anspruch auf Kindertagespflege

  • Eltern haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung: Sie können bei Kindern unter drei Jahren und Schulkindern (bis zum 14.Lebensjahr) zwischen Kindertagesstätte und Kindertagespflege wählen.

 

 

Rahmenbedingungen der Förderung

  • mindestens zehn Stunden wöchentliche Betreuung (Ausnahme: Randzeiten von Kindertagesstätten)
  • Kindertagespflegepersonen müssen qualifiziert sein (Ausbildung für die Kita oder „Tagesmütterkurs“)
  • maximal fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder je Tagespflegeperson (zzgl. eigene Kinder)
  • Förderung der Eingewöhnungsphase des Kindes in die neue Betreuungsform (bis zum Umfang von zwei Betreuungswochen)
  • Weitergewährung der Kindertagespflege auch bei Urlaub und Ferien (bis zu vier Wochen im Jahr)
  • Weitergewährung bei Krankheit der Kindertagespflegeperson (bis zu zwei Wochen im Jahr)

 

Für die Antragstellung erforderlich:

 

  • Benennung der Kindertagespflegeperson
  • Einkommensunterlagen der Eltern (z. B. letzter Steuerbescheid oder aktueller Nachweis)

         alternativ:

  • aktuelle Gebührenfestsetzung Ihrer Stadt oder Gemeinde für den Besuch eines Kindes in der Kindertagesstätte

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer "Tagespflege im Emsland". Der Flyer  und das Antragsformular zur Förderung der Kindertagespflegeindertagespflege des Landkreises steht Ihnen unter Download  zur verfügung.

 

 

Betreuung außerhalb der Kernzeit

 

Montags bis freitags, 06.00 - 07.00 Uhr

 

 

Für diese Stunden rechnen wir 7,- € Eigenanteil mit den Eltern privat ab.

 

Tipp: Zuschuss nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG)

 

Die Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiter ist eine sehr gute Möglichkeit, diese steuer- und sozialversicherungsfrei zu unterstützen.

 

Dabei profitiert der Betrieb ebenfalls, so dass beiden gedient ist – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Möglichkeit!

 

 

Gruppe 1

Wendestr. 9

49762 Lathen

 

Telefon

0 59 33 -  64 76 85

 

Gruppe 2

Wendestr. 14

49762 Lathen

 

Telefon

0 59 33 - 64 70 08

 

Bürozeiten

8.00 - 12.00

und jederzeit nach Absprache

 

oder schreiben Sie uns

 

kleinestrolche-lathen@web.de

 

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Zuletzt überarbeitet:

08.02.2021

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