Rechtliche Grundlagen

 

 

Allgemeines zur Kindertagespflege

 

Die Kindertagespflege hat gemäß § 22 SGB VIII den selben Auftrag zu erfüllen wie die Kindertageseinrichtungen, und zwar die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenen verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, die Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrages sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Unter Kindertagespflege wird die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern durch geeignete Kindertagespflegepersonen verstanden.

 



Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzlichen Grundlagen sind in den §§ 22 bis 24, 43 und 90 des

Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgehalten. Auch den gesetzlichen Neuerungen (Überarbeitung von §45 SGB VIII) die eine Forderung zu Qualitätssicherung beinhalten können wir schon jetzt durch unsere Konzeption entsprechen.



 

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Aktuelles

Zuletzt überarbeitet:

08.02.2021

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