Wird die Förderung der Betreuungskosten gewährt, zahlen die Eltern für die Kindertagespflege einen Kostenbeitrag entsprechend dem Beitragssystem der Kindertagesstätten, das nach der Höhe der Einkommen gestaffelt ist.
(siehe Tabelle unten)
Dies gilt für die Kernzeiten von montags bis freitags, 07.00 - 17.00Uhr.
Abhängig von der Anzahl der anerkannten Betreuungsstunden ergibt sich hierdurch ein individueller Kostenbeitrag.
Können Eltern diesen Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen nicht aufbringen, kann Ihnen der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Familieneinkommen (jährlich, brutto) monatliche Betreuungsstunden |
I bis 25.565 € |
II bis 38.347 € |
III bis 51.129 € |
IV über 51.129 € |
40 bis unter 90 Stunden
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1,10 € |
1,32 € |
1,68 € |
2,21 € |
90 bis unter 110 Stunden
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0,99 €
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1,19 € |
1,52 € |
1,98 € |
110 bis unter 130 Stunden
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0,86 € |
1,05 €
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1,34 € |
1,76 € |
ab 130 Stunden
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0,84 € |
1,02 € |
1,26 € |
1,68 € |
Der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege wird von den Eltern mit dem Landkreis Emsland direkt abgerechnet! Der Landkreis zahlt das Tagespflegegeld an die Tagesmutter.
Um eine Förderung durch den Landkreis Emsland zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Anspruch auf Kindertagespflege
Rahmenbedingungen der Förderung
Für die Antragstellung erforderlich:
alternativ:
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer "Tagespflege im Emsland". Der Flyer und das Antragsformular zur Förderung der Kindertagespflegeindertagespflege des Landkreises steht Ihnen unter Download zur verfügung.
Betreuung außerhalb der Kernzeit
Montags bis freitags, 06.00 - 07.00 Uhr
Für diese Stunden rechnen wir 7,- € Eigenanteil mit den Eltern privat ab.
Die Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiter ist eine sehr gute Möglichkeit, diese steuer- und sozialversicherungsfrei zu unterstützen.
Dabei profitiert der Betrieb ebenfalls, so dass beiden gedient ist – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Möglichkeit!
Gruppe 1
Wendestr. 9
49762 Lathen
Telefon
0 59 33 - 64 76 85
Gruppe 2
Wendestr. 14
49762 Lathen
Telefon
0 59 33 - 64 70 08
Bürozeiten
8.00 - 12.00
und jederzeit nach Absprache
oder schreiben Sie uns
kleinestrolche-lathen@web.de
Zuletzt überarbeitet:
08.02.2021